Gebäudehaftpflicht

· Gebäudehaftpflicht

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die eine Immobilie bzw. ein Grundstück betreffen. Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung oder der Gebäudeversicherung gehört auch die Gebäudehaftpflichtversicherung zu diesen Versicherungen.

Zudem handelt es sich bei der Gebäudehaftpflicht um eine Versicherung, die dem Eigentümer einer Immobilie bzw. eines Grundstücks in vielen Fällen ans Herz zu legen ist. Warum ist das so? Von einer Immobilie bzw. von einem Grundstück geht im Grunde stets eine latente Gefahr aus, dass Personen zu Schaden kommen können. Man muss allerdings als Immobilienbesitzer beachten, dass man nicht zwangsläufig eine solche Gebäudehaftpflicht benötigt. Bei einem selbst genutzten Wohneigentum, sei es eine Haus oder eine Eigentumswohnung, übernimmt die normale Privathaftpflicht nämlich bereits die Regulierung von Schäden, die in der Ursache im Grundstück oder in der Immobilie liegen. Wird die Immobilie jedoch vermietet oder verpachtet, greift dieser Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht mehr, da es sich dann um eine gewerbliche Tätigkeit handeln und somit eine Gewerbeversicherung benötigt wird. In der Praxis wird die Gebäudehaftpflicht also vor allen Dingen von Vermietern benötigt, weil von einem Mietshaus eben stets eine potentielle Gefahr ausgeht, für die letztendlich der Eigentümer der Immobilie in Haftung genommen werden kann, wenn eine Schaden entstehen sollte.

Sicherlich fragt man sich zunächst als Immobilienbesitzer, welche potentiellen Gefahren von einem Grundstück bzw. einer Immobilie denn für anderen Menschen ausgehen können. Von den Versicherungsunternehmen werden in diesem Zusammenhang in der Regel folgende drei Beispiele angeführt welche verdeutlichen sollen, wie praxisnah eine potentielle Gefahr ist, die von dem Grundstück ausgehen kann, sodass der Abschluss einer Gebäudehaftpflicht sehr sinnvoll erscheint. Das „berühmteste“ Beispiel ist sicherlich der Passant, der im Winter auf einer Eisschicht ausrutscht, die sich entweder auf dem Grundstück des Eigentümers findet oder sich auf öffentlichem Weg vor dem eigenen Grundstück befindet.

Da der Eigentümer dafür zu sorgen hat, dass sein Grundstück und vor allen Dingen die Straße und der Gehweg vor der Immobilie, durch welche das Grundstück bzw. die Immobilie zu erreichen ist, ausreichend gestreut sind, haftet der Eigentümer für Schäden, die aufgrund von Vernachlässigung dieser notwendigen Streuung erfolgen. Rutscht also ein Passant aus und verletzt sich, so haftet der Eigentümer für den Schaden. Auch Bäume auf dem Grundstück stellen eine potentielle Gefahr da, denn wenn ein herab stürzender Ast eine andere Person verletzt, ist wiederum der Eigentümer der Immobilie dafür verantwortlich. Gleiches gilt auch dann, wenn zum Beispiel durch einen Sturm Dachziegel abgedeckt werden, auf die Straße fallen und hier Personen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden. An diesen Beispielen kann man deutlich erkennen, dass von einem Grundstück mehr reale Gefahren ausgehen, als man vielleicht zunächst vermuten würde, was eindeutig für den Abschluss der beschriebene Gebäudehaftpflichtversicherung spricht.
 

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