Vermieterhaftpflicht

· Vermieterhaftpflicht

Im Rahmen der vielen angebotenen Arten von Haftpflichtversicherungen haben die betreffenden Personen auch die Möglichkeit, eine so genannte Vermieterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterhaftpflicht wird auch als Grundbesitzerhaftpflicht oder als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet.

Wer benötigt eine solche Versicherung und aus welchem Grund? Wie der Name bereits zu erkennen gibt, ist die Vermieterhaftpflicht ausschließlich für solche Personen interessant, welche eine Immobilie oder einen Wohnung vermieten. Immobilienbesitzer, welche ihr Haus oder ihre Wohnung selber nutzen und nicht gewerblich vermieten oder verpachten, benötigen hingegen keine solche Versicherung, denn hier sind etwaige Schäden bereits im Rahmen der Privathaftpflicht Versicherung abgedeckt. Die Vermieterhaftpflicht wird demnach in der Praxis von Personen benötigt, die Wohnungen oder komplette Immobilien an andere Personen oder Unternehmen vermieten und somit im gewissen Sinne nicht mehr in der Lage sind, potentielle Gefahren zu vermeiden, wie es bei selbst bewohntem Eigentum häufig möglich ist. Auf Anhieb können sich viele Vermieter zwar nicht vorstellen, welche Gefahren für andere Personen von der vermieteten Immobilie ausgehen können, allerdings gibt es dennoch einige Risiken, welche alleine aufgrund der Existenz der Immobilie und des dazu gehörigen Grundstückes vorhanden sind.

Welche Risiken können das zum Beispiel sein? Wenn Sie sich bereits einmal über eine Vermieterhaftpflicht erkundigt haben, dann wird der Versicherungsberater sicherlich mindestens eines der folgenden drei Beispiele genannt haben, welche Ursache ein Schaden haben kann, der von der Vermieterhaftpflicht Versicherung abgedeckt wird. Das erste Praxisbeispiel betrifft die Gefahr durch Schnee und Glatteis im Winter. Hier hat der Eigentümer einer Immobilie bzw. der Eigentümer eines Grundstückes dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg vor dem Grundstück, in manchen Gemeinden und Städten teilweise auch die Straße entlang des Grundstückes, soweit von Eis und Schnee zu befreien sind, dass Passanten ohne Gefahr diese Gehwege und Straßen nutzen können.

Vernachlässigt man diese Sorgfaltspflicht allerdings und verletzt sich dann ein Passant, muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen, falls er keine Vermieterhaftpflicht besitzt. Weitere typische Beispiele für eine mögliche Schadensursache sind vom Haus stürzende Dachpfannen oder andere Teile des Gebäudes, durch die ebenfalls Personen oder auch Sachen verletzt bzw. beschädigt werden können. Dazu zählen natürlich auch Bäume auf dem Grundstück, falls Äste auf den Gehweg oder die Straße fallen. Gegen all diese und noch weitere Risiken kann man sich als Vermieter und Eigentümer im Rahmen der Vermieterhaftpflicht Versicherung gegen einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von rund 80 bis 150 Euro absichern.
 

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