Reise Krankenversicherung

· Reise Krankenversicherung

Während viele Versicherungen für Jahre abgeschlossen werden, weil ein Schutz das gesamte Jahr über notwendig und sinnvoll ist, gibt es auf der anderen Seite auch verschiedene Versicherungen für einen speziellen Anlässe. Diese Versicherungen werden dann in der Regel nur für einige Tage oder Wochen abgeschlossen.

Zu diesen Versicherungen zählen beispielsweise einige Versicherungsarten aus dem großen Bereich der Reiseversicherungen, so zum Beispiel die Reise Krankenversicherung. Die Reise Krankenversicherung wird oft auch als Auslandsreisekrankenversicherung bezeichnet und stellt eine ergänzende Absicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Durch diese Reise Krankenversicherung wird man im Grunde im Ausland zu einem Privatversicherten und es werden mitunter Kosten erstattet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Manche Verbraucher halten den Abschluss einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung für überflüssig, da die gesetzliche Krankenversicherung vom Grundsatz her weltweit gültig ist. Diese Aussage ist zwar richtig, aber man muss hier zusätzlich dennoch größere Einschränkungen machen. Zunächst einmal ist es so, dass zumindest im Rahmen der Europäischen Union eigentlich keine Notwendigkeit besteht, eine zusätzliche Riese Krankenversicherung abzuschließen, aber eben nur theoretisch.

Die Ärzte sind zwar innerhalb der EU eigentlich verpflichtet, den Versicherten als gesetzliche Versicherten aus einem Mitgliedsstaat zu behandeln, dennoch verweigern besonders in den Ländern Südeuropas nicht selten die Ärzte die Behandlung und fordern Vorkasse. In solchen Fällen ist es dann doch sinnvoll, wenn man eine private Reise Krankenversicherung hat, die dann diese Kosten übernehmen würde. Ferner ist es so, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Behandlungskosten im Ausland übernimmt, die auch im Inland berechnet und erstattet worden wären. Das bedeutet im Klartext, wer im Ausland zum Beispiel am Arm operiert wird und Kosten vom Arzt / Krankenhaus in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro berechnet werden, bekommt von der GKV nur die Kosten ersetzt, die für eine solche Behandlung im Inland berechnet würde. Würde hierzulande nur 1.500 Euro veranschlagt, bekäme man auch nur diesen Betrag erstattet.

Unverzichtbar ist eine Reise Krankenversicherung auf jeden Fall bei einem Aufenthalt im Ausland außerhalb der Europäischen Union. In vielen Ländern werden Patienten nur mit einer solchen Auslandskrankenversicherung behandelt und zudem sind auch hier wiederum die Kosten mitunter höher als in Deutschland. Fernab der „normalen“ Behandlungen beinhaltet eine Reise Krankenversicherung auch noch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten des Rücktransportes inklusive der Kosten für die Rückreise einer Begleitperson und noch einige weitere Kosten werden übernommen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen würde. Über die genauen Leistungen sollte man sich jeweils bei Anbieter informieren.

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