Unfallversicherung

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Auch wenn im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland viele grundsätzliche Risiken abgesichert werden, so garantiert diese Absicherung natürlich nur eine Basisversorgung. Das betrifft sowohl die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung als auch die gesetzliche Unfallversicherung.

Wer sich in diesem zuletzt genannten Bereich umfassender versichern möchte, sollte eine private Unfallversicherung abschließen, die von jeder Versicherungsgesellschaft offeriert wird. Die private Unfallversicherung zählt zu den wenigen Versicherungen für Privatpersonen, die als nahezu uneingeschränkt empfehlenswert gelten, und das aus zwei Gründen. Zum einen sichert die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich Risiken ab, die im Rahmen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit bestehen, zum anderen ist auch der Leistungsumfang auf einem relativ niedrigen Niveau. Wer beispielsweise durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit dauerhaft berufs- oder erwerbsunfähig wird, kann alleine durch die gesetzliche Unfallrente nicht annähend den bisherigen Lebensstandard halten. Schon aus diesem Grunde ist eine private Unfallversicherung nahezu unverzichtbar, denn vor Unfällen und Krankheiten kann sich Niemand wirklich schützen.

Die private Unfallversicherung gilt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur rund um die Uhr, sondern auch an jedem Ort der Welt und bei jeder Art von Unfall. Es ist in diesem Zusammenhang auch unerheblich, ob der Unfall beim Arbeiten, beim Ausüben eines Sports oder im sonstigen privaten Bereich geschieht, jeder erdenkbare Fall ist abgesichert. Allerdings müssen besonders gefährliche Sportarten der Versicherung vorab gemeldet werden, da sonst bei einem Schaden eventuell die Leistung verweigert wird. Der Kern der privaten Unfallversicherung besteht aus der so bezeichneten Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die dann erfolgt, wenn der Versicherte einen Unfall hatte und dadurch ein gesundheitlicher Schaden in einem bestimmten Mindestumfang erlitten hat. Wie hoch die tatsächliche Leistung sein wird, hängt zum einen von der vereinbarten Invaliditätssumme ab (in der Regel zwischen 100.000 und mit Progression bis zu 500.000 Euro).

Je nach Schwere des gesundheitlichen Schadens erhält der Versicherte dann einen prozentualen Anteil an dieser Summe, welcher sich aus der Gliedertaxe ergibt. Wird in dieser Gliedertaxe ein verlorener Zeigefinger zum Beispiel mit 25 Prozent angesetzt, so erhält der Geschädigte bei einer vertraglich abgeschlossenen Invaliditätssumme von 200.000 Euro in diesem Fall 50.000 Euro ausgezahlt. Fast genauso wichtig wie die Invaliditätssumme als Grundleistung ist die Unfallrente. Diese vereinbarte Rente wird dann gezahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall erwerbsunfähig werde sollte. Somit stellt die Unfallrente den extrem wichtigen Ersatz des Einkommens dar, welches aufgrund der Erwerbsunfähigkeit zukünftig weg fällt.

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