Mieterrechtsschutzversicherung

· Mieterrechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist vom Grundsatz her eine Versicherung, die man zwar haben kann, aber nicht zwingend haben muss, wie es beispielsweise bei der Hausrat- oder bei der Privathaftpflicht der Fall ist. Schaut man sich jedoch einige Statistiken an, wie sich die Anzahl der Streitfälle pro Jahr in den letzten Jahren entwickelt hat, die zum großen Teil dann sogar vor einem Gericht verhandelt werden müssen, dann nimmt die Rechtsschutzversicherung schon einen immer höheren Stellenwert ein.
 

Leider hat sich nämlich besonders in Deutschland die Mentalität durchgesetzt, dass man auf „Teufel komm raus“ auf seinem Recht pocht und dieses notfalls eben auch per Gericht durchsetzten möchte, auch wenn es nicht selten um sehr geringe Streitwerte geht – die Rechtsschutzversicherung zahlt ja. Von der Gestaltung her ist die Rechtsschutzversicherung in verschiedene Teile gegliedert, wie zum Beispiel in den Verkehrsrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz oder auch den Mieterrechtsschutz. Die Mieterrechtsschutzversicherung ist in den meisten Fällen ein Baustein, der im Zuge der Privat-Rechtsschutzversicherung gewählt wird. In welchem Bereich diese Versicherung Rechtsschutz gewährt, ist schon am Namen zu erkennen. Auch aufgrund einer steigenden Anzahl von Mietstreitigkeiten gehört die Mieterrechtsschutzversicherung sicherlich zu den wichtigen Versicherungen im privaten Bereich, wenn man grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch bzw. abschließen möchte.

Die Mieterrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites, der in Zusammenhang mit dem Mieten einer Wohnung bzw. eines Hauses steht. Da sich beim Mieten oftmals die Interessen des Mieters und des Vermieters (ein wenig) gegenüberstehen, kann es gerade in diesem Bereich öfter zu Streitigkeiten kommen. Nimmt der Versicherte aufgrund eines Rechtsstreits dann einen Anwalt in Anspruch, trägt die Mieterrechtsschutzversicherung zunächst einmal diese Anwaltskosten. Allerdings ist es heutzutage praktisch bei jeder Art von Rechtsschutzversicherung der Fall, dass der Versicherte einen Eigenanteil selber zahlen muss (Selbstbeteiligung). Meistens sind das zwischen 150 und 300 Euro pro Rechtsstreit.

Sollte über den Anwalt und außergerichtlich keine Einigung erzielt werden können, so übernimmt die Mieterrechtsschutzversicherung auch die Kosten für eine Gerichtsverhandlung, sowie die Kosten für Gutachter, falls ein Gutachten notwendig sein sollte. Es gibt zahlreiche Gründe und Anlässe, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zu einem Rechtsstreit führen können. Das kann beispielsweise eine Kündigung von Seiten des Mieters oder von Seiten des Vermieters sein, der Vermieter ist der Meinung, dass der Mieter gegen die Hausordnung verstößt oder es geht um die Mietkaution, welche der Vermieter aufgrund angeblicher Beschädigungen in der Wohnung bei Auszug nicht an den ehemaligen Mieter zurück zahlen möchte. Wer sich die nicht ganz preiswerte Mieterrechtsschutzversicherung sparen möchte, für den bietet unter Umständen übrigens der Eintritt in den Mieterschutzverein eine günstigere Alternative, denn als Mitglied bekommt man auch hier eine Rechtsberatung.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

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