Rürup Rente

· Rürup Rente

Während alle Arbeitnehmer in Deutschland die Chance haben, eine staatliche Förderung im Zusammenhang mit dem Aufbau der privaten Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, müssen Selbstständige und Freiberufler auf diese Zulagen verzichten. Als Alternative kommt allerdings die so genannte Rürup Rente in Frage, die auch unter dem Namen Basisrente bekannt geworden ist.

Diese Rürup Rente beinhaltet zwar keine direkten Zulagen in Form von einer Grundzulage und eventuell einer Kinderzulage, aber man kann die Beiträge zum privaten Sparvertrag innerhalb eines gewissen Rahmens als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wie es bei der Riester Rente der Fall ist, so ist die Nutzung der Rürup Rente ebenfalls an bestimmte Bedingungen geknüpft, vor allem was die möglichen Produkte angeht, die man in diesem Zusammenhang nutzen kann. Unter den nachfolgenden Bedingungen sind die Sparbeiträge für das gewählte Produkt im Rahmen der Basisrente als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig. Zunächst einmal darf der gewählte Sparvertrag ausschließlich die Zahlung einer lebenslangen Rente beinhalten, ein Kapitalwahlrecht darf nicht bestehen. Ferner darf die Rentenzahlung nicht beginnen, bevor der Sparer das 60. Lebensjahr vollendet hat, bei einem Vertragsabschluss ab dem Jahre 2012 gilt das 62. Lebensjahr als früheste Auszahlungsmöglichkeit.

Als weitere Bedingung gilt, dass die aus dem Rürup Vertrag entstehenden Ansprüche nicht an andere Personen übertragen oder vererbt werden können. Auch die Sicherheit des investierten Kapitals in Form der Sparbeiträge muss gewährleistet sein. Die entscheidende Frage, die sich viele Verbraucher natürlich stellen ist, wie hoch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Rürup Rente überhaupt sind. Zunächst einmal gibt es einen maximalen Betrag, den man als Sonderausgaben abziehen kann. Bei Ledigen sind das bis zu 20.000 Euro im Jahr, bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Höchstbetrag auf 40.000 Euro jährlich. Allerdings ist derzeit auf keinen Fall dieser volle Betrag abzugsfähig, selbst wenn die jährlichen Sparraten insgesamt diese Summe erreichen, was ohnehin schon sehr theoretisch ist, denn wer kann schon monatlich rund 1.500 Euro für die Altersvorsorge sparen.

Welcher Betrag tatsächlich absetzbar ist, ist nach Jahren mit einem Prozentsatz gestaffelt. Im Jahre 2010 können zum Beispiel 70 Prozent der in den Rürup Vertrag fließenden Sparbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes weitere Jahr um jeweils zwei Prozent, was letztendlich dazu führt, dass im Jahre 2025 hundert Prozent der Sparbeiträge abgesetzt werden können, wobei die Höchstgrenze von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro natürlich bestehen bleibt. Zahlt man derzeit also zum Beispiel 4.000 Euro im Jahr in einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge ein, können 2.800 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem Einkommenssteuersatz von angenommenen 25 Prozent wäre das also jährlich eine Ersparnis von 700 Euro – mehr als die Riester Zulagen für zwei Erwachsene und ein Kind.

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