Haftpflichtversicherung

· Haftpflichtversicherung

Neben den Krankenversicherungen und den Lebensversicherungen gibt es einen weiteren großen Bereich von Versicherungen, der unter dem Namen Haftpflichtversicherung bekannt geworden ist. Wenn in der Praxis von einer Haftpflichtversicherung gesprochen wird, dann meinen die meisten Verbraucher damit die Privathaftpflicht, welche auch jeder Bürger besitzen sollte.
 

Tatsächlich gibt es aber eine ganze Reihe von weiteren Haftpflichtversicherungen, die zu einem großen Teil nur für bestimmte Personengruppen interessant sind. Es gibt zwei Haftpflichtversicherungen, die von vielen Millionen Menschen in Deutschland genutzt werden, nämlich auf der einen Seite die Privathaftpflichtversicherung und auf der anderen Seite die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung sichert Risiken ab, die im Alltag für jeden Menschen vorhanden sind. Verursacht man aus Versehen einen Schaden an einer fremden Sache oder wird durch eigenes Verschulden eine andere Person verletzt, so übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden. Nach dem gleichen Prinzip funktionieren übrigens alle Haftpflichtversicherungen, dass nämlich ein Schadenersatz geleistet wird bzw. ein Schaden reguliert wird, welchen der Versicherte schuldhaft an anderen Personen, an deren Eigentum oder Vermögen verursacht hat.

Das trifft auch auf die Kfz-Haftpflichtversicherung zu, die eine von ganz wenigen Pflichtversicherungen im Haftpflichtversicherungs-Bereich ist. Besitzen muss diese Art der Haftpflichtversicherung nämlich jeder Kfz-Halter vor allem deshalb, weil die Nutzung eines Kraftfahrzeuges immer mit einem besonderen Risiko verbunden ist. Auch hier werden Schäden ersetzt, die anderen Personen oder Sachen vom Versicherten schuldhaft „zugefügt“ wurde, wobei sich der Schaden stets im Zusammenhang mit der Nutzung des versicherten Kraftfahrzeuges ereignet haben muss. Würde man beispielsweise mit einem Fahrrad einen Unfall verursachen, würde wiederum die Privathaftpflicht den Schaden regulieren. Nicht nur Fahrzeuge und Personen sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung versicherbar, sondern beispielsweise auch Tiere. Im Rahmen der Privathaftpflicht sind zum Beispiel Schäden versichert, die von der Katze, dem Hamster, dem Kaninchen oder anderen Kleintieren des Besitzers verursacht wurden. Durch Hund oder Pferd verursachte Schäden müssen hingegen extra versichert werden, nämlich im Rahmen einer weiteren Art von Haftpflichtversicherung, der Tierhalterhaftpflicht.

Die Berufshaftpflichtversicherung als weitere Art aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung stellt für manche Personen ebenfalls eine Pflichtversicherung dar, so beispielsweise für Architekten, Notare oder Gutachter. Für andere Selbstständige oder Freiberufler ist die Berufshaftpflicht zwar keine Pflicht, dennoch oftmals sehr zu empfehlen. Neben den bereits erwähnten Haftpflichtversicherungen gibt es noch eine Reihe von weiteren Versicherungen aus dem Haftpflichtbereich, die teilweise etwas spezieller sind. Dazu zählen zum Beispiel die Grundbesitzerhaftpflicht oder die Bauherrenhaftpflicht im Bereich der Immobilien-Absicherung, die Jagdhaftpflicht- oder die Sportboot-Haftpflicht, sowie die Gewässerschadenhaftpflicht. Generell haben die Haftpflichtversicherungen jedoch Eines gemeinsam: es werden stets Risiken versichert, die ein hohes Schadenspotential bergen können. Denn immer dann, wenn durch den Versicherten oder versicherte Fahrzeuge oder Tiere ein anderer Mensch verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird, kann der Schaden deutlich im Bereich von über einer Millionen Euro liegen. Und ein Personenschaden kann bei jeder Art von Haftpflichtversicherung die Ursache sein, angefangen von der Privathaftpflicht über die Tierhalterhaftpflicht bis hin zur Jagdhaftpflicht.

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