Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

· Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung sichert drei verschiedene Schadensarten ab. Das sind zum einen die Sach- und Personenschäden und zum anderen auch die so genannten Vermögensschäden. Bei den Personenschäden und den Sachschäden ist es so, dass hier fast immer sehr hohe Deckungssummen vorhanden sind, meistens im Bereich zwischen drei Millionen Euro bis hin zu einer unbegrenzten Deckungssumme.Bei den Vermögensschäden ist die Deckungssumme allerdings deutlich geringer und liegt selten über 250.000 Euro. Für den „Normalversicherten“ als Privatperson ist diese Absicherung in der Regel auch völlig ausreichend. Es gibt jedoch auch Anlässe und Situationen, die eine deutlich höhere Deckungssumme bezüglich den Vermögensschäden erfordert. Aus diesem Grunde wird neben der Privathaftpflichtversicherung von vielen Versicherern noch eine so bezeichnete Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung angeboten. Im Grunde handelt es sich bei dieser Versicherung um eine Berufshaftpflichtversicherung, da die Deckungssummen für Vermögensschäden für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson wie bereits erwähnt völlig ausreichend ist. Ist man hingegen selbstständig oder freiberuflich tätig, stellt sich die Situation oftmals anders dar. Besonders wenn man im Bereich Dienstleistungen tätig ist, kann ein Vermögensschaden sehr schnell entstehen und dann auch einen deutlich höheren Schaden beinhalten, als Deckungssummen im Rahmen der Privathaftpflicht vorhanden sind. Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist demnach vor allen Dingen für Freiberufler und Selbstständige wichtig, die mit größeren Vermögen zu tun haben. Was könnte zum Beispiel in der Praxis für ein Schaden entstehen, der dann von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert werden würde?Angenommen, man ist freiberuflich als Finanzberater tätig. In dieser Funktion hat man mitunter auch mit Vermögen von Kunden zu tun, die im Bereich von mehreren hunderttausend Euro oder darüber hinaus liegen. Führt man nun eine falsche Beratung durch oder unterläuft einem bei der geplanten Geldanlage für den Kunden ein Fehler, kann ein Vermögensschaden entstehen, weil der Kunde Teile oder sogar sein gesamtes Kapital verliert. Liegt der Fehler beim Finanzberater, ist dieser natürlich für den Schaden verantwortlich und müsste diesen regulieren. An dieser Stelle springt dann jedoch die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ein und übernimmt die Schadensregulierung.Auch Architekten haben in der Regel eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, denn eine Berufshaftpflichtversicherung ist in diesem Beruf ohnehin vorgeschrieben. Beim Architekten kann schon ein kleiner Messfehler dazu führen, dass ein erheblicher Vermögensschaden entstehen kann, sodass auch hier in der Regel deutlich höhere Deckungssummen sinnvoll sind, als es bei Vermögensschäden im Rahmen der Privathaftpflicht üblich ist. Wie alle anderen Haftpflichtversicherungen hat die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung natürlich neben der Regulierung des Schadens ebenfalls die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche vom Versicherten fern zu halten bzw. abzuwehren. Wie hoch die Deckungssumme sein sollte, hängt vor allem davon ab, mit welchen Vermögenswerten der Versicherte zu tun hat, aber eine unbegrenzte Deckungssumme ist sicherlich nicht verkehrt.