Lebensversicherung
Schon seit vielen Jahrzehnten zählt die Lebensversicherung zu den Versicherungsprodukten, die den Kunden angeboten werden. Als eines der wenigen Produkte überhaupt verbindet die Lebensversicherung die Absicherung der Familie für den Todesfall des Versicherten mit der Möglichkeit, die Versicherung auch als Kapitalanlage zu nutzen.
Es gibt zwei Hauptversionen im Bereich der Lebensversicherung, und zwar auf der einen Seite die so bezeichnete Risikolebensversicherung und auf der anderen Seite die Kapitallebensversicherung. Zunächst einige Fakten zur Risikolebensversicherung. Diese Art der Lebensversicherung hat nur eine Aufgabe und wird somit auch nur wegen eines Aspektes vom Versicherten genutzt. Der einzige Grund, dass man eine Risikolebensversicherung abschließt besteht nämlich darin, dass man Angehörige absichern möchte, falls man selber als Versicherter versterben sollte. Der Gedanke der finanziellen Absicherung steht hier also ganz eindeutig im Vordergrund. Die im Versicherungsfall gezahlte Versicherungssumme soll vor allem dazu dienen, dass bisherige Einkommen des Versicherten auf Dauer zu ersetzen und die Angehörigen finanziell abzusichern. Es muss im Versicherungsvertrag konkret ein so genannter Begünstigter genannt werden, welcher im Versicherungsfall die Auszahlung erhält. Die Kapitallebensversicherung als zweite Variante der Lebensversicherung hat noch eine weitere Aufgabe neben der Todesfallabsicherung. Auch im Rahmen der Kapitallebensversicherung sichert der Versicherungsnehmer zunächst das Todesfallrisiko ab.
Darüber hinaus gibt es bei der Kapitallebensversicherung aber neben der Todesfallleistung auch eine so bezeichnete Erlebensfallleistung, falls der Versicherungsnehmer nicht vor Fälligkeit der Versicherung versterben sollte. Diese Erlebensfallleistung kommt dadurch zustande, dass der Versicherte monatlich Beiträge in die Versicherung einzahlt. Der Beitrag ist wesentlich höher als bei der Risikolebensversicherung, denn rund 80 Prozent des Beitrages ist der so genannte Sparanteil. Mit diesem Sparanteil erwirbt die Versicherungsgesellschaft verschiedene Finanzprodukte, mittels derer eine Rendite erwirtschaftet werden soll. Der Versicherungsnehmer vereinbart mit der Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Kapitallebensversicherung also vor allen Dingen drei Eckpunkte. Das ist zum einen die Laufzeit des Vertrages, also wann die Erlebensfallleistung fällig wird und gleichzeitig der Versicherungsschutz für den Todesfall endet. Zum anderen wird die Höhe der Versicherungssumme für den Todesfall vereinbart und zudem die Höhe des monatlich zu zahlenden Beitrages.
Die Rendite, die der Inhaber der Kapitallebensversicherung erwarten kann, setzt sich aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen. Das ist auf der einen Seite ein garantierter Zinssatz, der jedoch auf einem niedrigen Level bei etwa 1,5 bis 2,0 Prozent liegt. Die zweite Komponente stellen die Überschussanteile dar. Dabei handelt es sich etwas vereinfacht ausgedrückt um einen Anteil am erzielten Gewinn der Versicherungsgesellschaft. Während der Mindestzinssatz als Ertrag garantiert ist, kann die Höhe der Überschussbeteiligung nur kalkuliert werden. Einen Anspruch seitens des Versicherten gibt es jedoch nicht. Die Rendite bei der klassischen Kapitallebensversicherung beträgt rund vier bis sechs Prozent. Seit einigen Jahren gibt es in diesem Bereich eine etwas abgewandelte Form der Kapitallebensversicherung mit Namen fondsgebundene Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, wobei die Versicherungsgesellschaft hier die Beiträge des Versicherten nicht in sichere Finanzprodukte wie Termingelder etc. investiert, sondern das Kapital in Investmentfonds anlegt. Der Vorteil für den Versicherten ist, dass die Rendite im Durchschnitt etwas höher als bei der klassischen Variante ist.
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