Berufsunfähigkeitsversicherung

· Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu den größten Risiken zählt heutzutage sicherlich der Verlust des Arbeitsplatzes. Neben der Kündigung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen, gegen die man sich in dem Sinne natürlich nicht im Vorhinein schützen kann, gibt es auch noch einen weiteren Grund für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei handelt es sich um die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, wenn man also seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Gegen dieses Risiko kann man sich jedoch, zumindest was die möglichen finanziellen Folgen angeht, versichern, und zwar im Rahmen einer so genannten Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Anzahl der Fälle von Berufsunfähigkeit in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter angestiegen sind, raten heute nahezu alle Experten zum Abschluss einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt zwar für Arbeitnehmer einen Schutz in Form der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Teil der Sozialversicherung, allerdings ist die zu erwartende Leistung hier relativ gering. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat neben der deutlich besseren Leistung (wenn vereinbart) gegenüber der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch den Vorteil, dass die Leistung nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit, sondern bereits bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erbracht wird.

Der Unterschied besteht darin, dass man vereinfacht gesagt bei Berufsunfähigkeit nur den bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann, eine leichtere Tätigkeit hingegen schon, während man bei der Erwerbsunfähigkeit gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Auf diesen Unterschied muss man bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall achten und zwar konkret in der Hinsicht, dass die Versicherungsgesellschaft auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Nur dann darf der Versicherer nämlich die Leistung nicht verweigern, wenn zwar der ausgeübte Beruf vom Versicherten nicht mehr fortgeführt werden kann, wenn dieser aber jedoch eine andere Tätigkeit ausführen könnte. Verzichtet der Versicherer nicht auf dieses abstrakte Weisungsrecht, wird aus der so bezeichneten Berufsunfähigkeitsversicherung faktisch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Die Hauptleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch kurz BUZ genannt, besteht in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der BUZ-Rente wird beim Abschluss des Versicherungsvertrages zwischen dem Versicherten und dem Versicherer frei vereinbart. Als Versicherter sollte man bei der Wahl der Höhe daran denken, dass man später bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mitunter ausschließlich von der gezahlten BUZ-Rente leben muss. Daher sollte man sich am aktuellen Nettoeinkommen orientieren die BUZ-Rente in etwa gleicher Höhe wählen. Wer auch noch die Inflationsrate berücksichtigen möchte, kann eine so genannte dynamische Berufsunfähigkeits-Rente vereinbaren, die sich jährlich der Geldentwertung anpasst, natürlich auf Kosten eines etwa höheren Beitrages.

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