Wohngebäudeversicherung

· Wohngebäudeversicherung

Wenn ein bestimmtes Risikopotential vorhanden ist können manche Versicherungen sehr wichtig sein. Das gilt zum Beispiel auch für die Wohngebäudeversicherung. Wie man am Namen erkennen kann handelt es sich hier um eine Versicherung, welche die Kosten übernimmt, die aufgrund von Schäden am Wohngebäude entstehen können, also an einer Immobilie, die als Wohnraum genutzt wird.

Nicht verwechselt werden darf die Wohngebäudeversicherung mit der Hausratversicherung, denn diese sichert nur Schäden am Hausrat ab, also an den Sachen, die sich in der Wohnung befinden. Schäden am Gebäude selber sind jedoch durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung kommt allerdings nur für eine Gruppe von Verbrauchern in Frage, nämlich für die Eigentümer von Wohngebäuden oder von einer Eigentumswohnung. Für Mieter hingegen wäre der Abschluss einer solchen Wohngebäudeversicherung völlig überflüssig, da ihnen das Wohngebäude nicht gehört, sondern sie dort nur zur Miete wohnen. Welche Gefahren bzw. Schadensursachen sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert? Schäden am Gebäude, sofern sie nicht aufgrund von Fehlern in der Struktur des Gebäudes oder mangelhafter Verarbeitung entstehen, werden vor allen Dingen von den so genannten „Naturkräften“ verursacht.

Gegen diese kann man sich durch Abschluss einer Wohngebäudeversicherung versichern, allerdings nicht automatisch gegen alle erdenklichen Schadensursachen. Versichert sind in der Regel Beschädigungen am Gebäude, was natürlich auch die komplette Zerstörung der Immobilie mit einschließt, welche durch Hagel, Blitzschlag, Sturm, Feuer oder Unwetter entstehen können. Die Feuerversicherung ist übrigens oftmals ein eigenständiger Teil im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Ohne dass man zumindest diese Feuerversicherung abschließt, finanzieren die Banken in der Regel die Immobilie erst gar nicht. Neben den genannten Schadensursachen gibt es aber natürlich noch weitere Ursachen, die ein Gebäude beschädigen oder zerstören können.

Dazu zählt zum Beispiel Vandalismus, auch dieser ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Andere Gefahren muss man separat versichern oder diese sind zum Teil auch gar nicht versicherbar. Zu diesen separat zu versichernden Risiken und Schadensursachen zählen beispielsweise Schäden, welche aufgrund von Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen oder Vulkanausbrüchen entstehen können. Ob und gegen welche dieser so genannten Elementarschäden man sich letztendlich versichert, sollte im Einzelfall geprüft werden. Wohnt man beispielsweise in einem von Überschwemmungen gefährdeten Gebiet, kann der Einschluss der Absicherung natürlich sehr sinnvoll sein. Das Problem besteht dann allerdings oft darin, dass natürlich gerade in diesen gefährdeten Gebieten das Risiko nicht versicherbar ist. Auf der anderen Seite ist es natürlich wenig sinnvoll eine Elementarversicherung in die Wohngebäudeversicherung zu integrieren, wenn man zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen lebt, denn dort gibt es weder Vulkane noch Lawinen und auch Erdbeben und Überschwemmungen sind dort sehr unwahrscheinlich.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

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