Grundbesitzerhaftpflicht

· Grundbesitzerhaftpflicht

Für den Eigentümer einer Immobilie zählt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sicherlich zu den sehr wichtigen Versicherungen überhaupt. Allerdings ist diese Versicherung nur für diejenigen Eigentümer sinnvoll, die nicht selber im Objekt wohnen und dieses nutzen, sondern die das Haus bzw. die einzelne Wohnung an andere Personen vermieten. Warum übernimmt die Privathaftpflicht in manchen Fällen Schäden durch das Vorhandensein der Immobilie?

Im Zusammenhang mit dem Besitz einer Immobilie gilt es stets besondere Risiken zu berücksichtigen, welche das Objekt und das Grundstück mit sich bringt. Nutzt man die Immobilie jedoch selber, so besteht bereits ein Schutz über die Privathaftpflicht Versicherung auch gegen jene Risiken, die von der Immobilie für andere Personen ausgehen können. Vermietet man die Immobilie hingegen, ist dieser Vorgang nicht mehr als privat sondern als gewerblich zu bezeichnen, und somit ist auch nicht mehr die Privathaftpflicht für die Regulierung etwaiger Schäden zuständig. In diesem Fall benötigt der Eigentümer und Vermieter demnach zusätzlich noch eine Grundbesitzerhaftpflicht. Die Grundlage der Grundbesitzerhaftpflicht ist, dass der Eigentümer einer Immobilie eine Sorgfaltspflicht hat, welche in Verbindung mit dem Grundstück und der Immobilie steht.

Diese Sorgfaltspflicht beinhaltet in erster Linie, dass der Eigentümer alle notwendigen Maßnahme ergreifen muss um zu verhindern, dass andere Personen durch den Besitz der Immobilie bzw. durch das Objekt selber und das Grundstück einen Schaden erleiden können. Entsteht dennoch ein Schaden, der ursächlich auf das Vorhandensein der Immobilie und des Grundstücks zurückzuführen ist, so haftet zunächst der Eigentümer für diesen Schaden. So ist beispielsweise jeder Eigentümer einer Immobilie dafür verantwortlich, dass vor dem Objekt bei Schnee und Eis in den Wintermonaten ausreichend gestreut wird, sodass keine Gefahr für die Passanten besteht, sich bei einem Sturz auf dem zu glatten Untergrund zu verletzten.

Vergisst der Eigentümer jedoch zu streuen oder tut dieses nicht in ausreichenden Abständen, so ist er für eine Verletzung verantwortlich, welche sich ein Passant durch einen Sturz zufügen könnte. Falls der Versicherte an dieser Stelle nicht grob fahrlässig gehandelt hat, also zum Beispiel trotz Schnee über mehrere Tage nichts unternommen hat, um den Weg vor dem Haus „begehbar“ zu machen, übernimmt in diesem Fall die Grundbesitzerhaftpflicht den entstandenen Schaden. Neben dem glatten Untergrund auf und vor dem Grundstück gibt es noch weitere Gefahren, die vom Grundstück ausgehen können und bei denen der Eigentümer bei Schäden an Personen verantwortlich gemacht werden kann. Typisch sind zum Beispiel Sturmschäden, durch die sich Dachpfannen lösen können oder Äste von Bäumen fliegen können. Wird dann ein Passant durch diese Sachen verletzt, ist das wiederum ein typischer Schadensfall, welcher von der Grundbesitzerhaftpflicht reguliert wird.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

Zeneb.de I Das unabhänige Internet Finanzmagazin