Was sind Personenversicherungen?

Während bei der Sachversicherung die Absicherung des Eigentums des Versicherten im Vordergrund steht, ist es bei einer weiteren großen Gruppe von Versicherungen, den so genannten Personenversicherungen so, dass hier die Absicherung der Person selber das Charakteristische der Versicherung ist. Welche Versicherungsarten genau in den Bereich der Personenversicherung fallen, ist unter den Versicherungsgesellschaften nicht einheitlich geregelt.

Das liegt mitunter auch daran, dass einige Versicherer für einige Personenversicherung eine eigene Gruppe gebildet haben, während man diese Versicherung bei anderen Versicherern unter der Rubrik Personenversicherung findet. Das trifft zum Beispiel auf die Krankenversicherung und auf die Lebensversicherung zu. Diese beiden Versicherungsarten zählen von den Merkmalen her auf jeden Fall zu den Personenversicherungen, weil jeweils eine Erkrankung oder auch der Tod einer Person der Hauptversicherungsgegenstand ist. Manche Versicherer haben jedoch einen eigenen Bereich „Lebensversicherung“ oder „Krankenversicherung“, sodass diese Versicherungen nicht in den Bereich der Personenversicherung fallen, was die Klassifizierung angeht. Vom Fachlichen her betrachtet fallen die Kranken- und die Lebensversicherung aber auf jeden Fall unter die Personenversicherungen. Ein weiterer „Streifall“ sind die Haftpflichtversicherungen. Da im Rahmen der Haftpflichtversicherungen sowohl Schäden an Personen als auch an Sachen versichert sind, kann man die Haftpflicht im Grunde auf der einen Seite als Personenversicherung, auf der anderen Seite aber auch als Sachversicherung bezeichnen.

Relativ eindeutig als Personenversicherung bezeichnen kann man hingegen die folgenden Versicherungsarten: private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und die Pflegeversicherung. Denn diese Versicherungen beziehen sich wie die Krankenversicherung konkret auf eine Person, die im Versicherungsvertrag als versicherte Person genannt ist. Sieht man einmal von der Krankenversicherung ab, die in Deutschland ohnehin seit einiger Zeit eine Pflichtversicherung darstellt, dann ist die mittlerweile wichtigste Personenversicherung auf jeden Fall die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Im Rahmen dieser Versicherung steht eindeutig und alleine die Person des Versicherten im Vordergrund und ist einziger Versicherungsinhalt. Wird die versicherte Person berufs- oder erwerbsunfähig, dann zahlt diese Personenversicherung eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente, die den Wegfall des Einkommen kompensieren soll/muss. Da das Risiko der Berufsunfähigkeit jeden Menschen treffen kann und die soziale Absicherung in Form der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente nur sehr gering ist, sollte man eine solche Versicherung heutzutage besitzen. Bei der Unfallversicherung als weitere Personenversicherung ist es so, dass es zwar auch hier eine ähnliche staatliche Versicherung gibt (gesetzliche Unfallversicherung), aber auch diese nur in unzureichendem Maße Leistungen erbringen kann. Ob man jedoch eine BUZ und zugleich eine Unfallversicherung besitzen muss ist die anderen Frage, denn eine Unfallrente aus der Unfallversicherung bekommt man auch „nur“ bei Berufsunfähigkeit, diese ist bei Vorhandensein aber bereits über die BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgesichert. Vergleicht man Personen- und Sachversicherungen, so haben die Personenversicherungen allgemein einen etwas höheren Stellenwert, weil „Schäden“ an Personen in der Regel deutlich gravierender und existenzgefährdender sind, als Schäden an Sachen.

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