Gesetzliche Altersvorsorge

· Gesetzliche Altersvorsorge

In den Medien wird sehr oft von der privaten Altersvorsorge berichtet, die inzwischen einen sehr großen Stellenwert in Deutschland eingenommen hat. Der Begriff der gesetzlichen Altersvorsorge mag daher teilweise etwas befremdlich klingen, obwohl die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor die Basis der gesamten Altersvorsorge in Deutschland darstellt.

Derzeit kann man davon ausgehen, rund 65 Prozent seines bisherigen Einkommens ab dem Rentenalter als gesetzliche Rente bekommen zu können. Natürlich ist die gesetzliche Altersvorsorge aber schon lange Zeit nicht mehr ausreichend, um den Lebensstandard halten zu können, den man noch aus dem Arbeitsleben gewohnt ist. Die gesetzliche Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rente kann zunächst einmal nur derjenige Bürger in Anspruch nehmen, der zuvor auch in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, entweder als Pflichtmitglied oder auch im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. War man jedoch sein Leben lang selbstständig und hat nichts in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhält man später keinen Cent im Bereich gesetzliche Altersvorsorge.

Mit welchem Betrag man später aus der gesetzlichen Altersvorsorge heraus genau rechnen kann, hängt vor allem von zwei Faktoren ab, nämlich einerseits von der Summe aller gezahlten Beiträge und andererseits aus der Summe der Jahre, in welchen man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Aus diesen Daten und einigen anderen Angaben werden dann die Rentenpunkte berechnet, die der einzelne Bürger angesammelt hat. Jeder Rentenpunkt entspricht dann einem bestimmten Wert in Euro, welcher jedes Jahr neu berechnet wird. Hat man also als Rentner beispielsweise 25 Rentenpunkte angesammelt und hat ein Punkt einen Wert von 40 Euro, dann würde man zukünftig eine gesetzliche Rente von 1.000 Euro im Monat als gesetzliche Altersvorsorge erhalten.

Die gesetzliche Altersvorsorge steht jedoch seit einigen Jahren noch auf einer Art zweitem Standbein, nämlich der Riester Rente bzw. der Rürup Rente (Basisrente). Konkret handelt es sich hier nicht um eine direkte Rentenzahlung, wie es bei der gesetzlichen Rente der Fall ist, sondern der Staat fördert hier durch Zulagen bzw. durch abzugsfähige Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer den Aufbau einer privaten Altersvorsorge seitens des Bürgers. Die Riester-Rente bzw. die Rürup-Rente für Selbstständige ist also in der Praxis eine Art halb-gesetzliche Altersvorsorge, denn den Hauptteil der späteren Altersvorsorge muss man hier weiterhin privat ansparen. Zudem ist sowohl die Nutzung der Zulagen in Form der Riester Rente als auch alternativ die Nutzung des Basisrente völlig freiwillig. Und im Gegensatz zur gesetzlichen Rente spart man im Grunde nur für sich selber an, während die gesetzliche Rente nach dem Umverteilungsprinzip (Generationenvertrag) funktioniert.

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