Gesetzliche Rentenversicherung

· Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland schon seit vielen Jahrzehnten ein Teil der Sozialversicherung und soll dafür sorgen, dass man ab dem Rentenalter das weggefallene Einkommen durch die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse ersetzt bekommt. Alle Arbeitnehmer sind automatisch gesetzlich rentenversichert, was auch für wenige Selbstständige gilt (zum Beispiel Künstler über die Künstlersozialkasse etc.).

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch unter dem Namen Generationenvertrag bekannt und nicht selten sehr umstritten. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz ist die gesetzliche Rente sicher, lediglich die Höhe der später zu erwartenden Rente kann nicht garantiert werden. Der Generationenvertrag als solcher kommt deshalb zustanden, weil die heute arbeitende Generation die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, von denen die jetzigen Rentner ihre Rentenzahlungen erhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung hat jedoch mit großen Problemen zu kämpfen, die vor allen Dingen deshalb bestehen, weil es immer mehr Rentner (Zahlungsempfänger) und dem gegenüber immer weniger Arbeitnehmer (Einzahler) gibt. Dennoch kann man das System der gesetzliche Rentenversicherung insgesamt als recht stabil bezeichnen. Die Höhe des Beitrages, den der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung monatlich zu zahlen hat, richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen.

Auf der Basis dieses Einkommens muss ein Beitragssatz von 19,9 Prozent gezahlt werden, und zwar zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer selber und zur anderen Hälfte vom jeweiligen Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt derzeit (2010) bei 66.000 Euro im Jahr (alte Bundesländer) bzw. 55.800 Euro (neue Bundesländer). Wer demnach ein Einkommen von zum Beispiel 70.000 Euro erzielt, muss dennoch nur für ein Einkommen von 55.800 bzw. 66.000 Euro Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Welche Höhe die später erfolgende Rentenzahlung hat, die man als Rentner oder Rentnerin aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus erhalten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal werden so genannte Rentenentgeldpunkte berechnet. Diese ergeben sich zum einen aus den bisher eingezahlten Beiträgen und auch aus der Anzahl an Jahren, in denen man Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Diese Punkte werden dann mit einem bestimmten Faktor (Rentenfaktor) multipliziert, welcher sich von Jahr zu Jahr ändern und das Ergebnis ist dann die monatliche Rente, die man ausgezahlt bekommt. Derzeit hat man einen Anspruch auf die Rentenzahlung, wenn man das 65. Lebensjahr (Renteneintrittsalter) vollendet hat, in einigen Jahren wird es nach einer stufenweisen Erhöhung des 67. Lebensjahr sein. Da die Höhe der gesetzlichen Rente derzeit nur noch bei rund 65 Prozent des letzten Einkommen liegt (im Durchschnitt), sollte man auf jeden Fall früh private Vorsorge treffen um die so genannte Versorgungslücke zu schließen.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

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