Gesetzliche Krankenversicherung

· Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind die meisten Bürger „automatisch“ krankenversichert, nämlich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die ein Teil der Sozialversicherung darstellt. Unter bestimmten Bedingungen kann man sich jedoch alternativ auch in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Als allgemeiner Tenor gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung, kurz auch als GKV bezeichnet, zwar in den meisten Fällen preiswerter als die Private Krankenversicherung (PKV) ist, die PKV aber auf der anderen Seite bessere Leistungen anbieten kann.
 

Während fast alle Selbstständigen frei zwischen GKV und PKV wählen können, haben die Arbeitnehmer nur dann die Wahl zwischen GKV und PKV, wenn sie drei Jahre in Folge ein Bruttoeinkommen von jährlich 49.950 Euro (für 2010) überschreiten. Andernfalls ist nur eine Versicherung in der GV möglich. Auch wenn die GKV sehr häufig in der Kritik steht, so ist durch das System dennoch bereits viele Jahrzehnte gesichert, dass jeder Bürger eine Grundversorgung im Gesundheitsbereich beanspruchen kann und eine Leistung nicht davon abhängig ist, ob man sich eine Behandlung leisten kann oder nicht. Von der Funktionsweise her basiert die gesetzliche Krankenversicherung auf einem System, welches auch unter dem Namen Umverteilungssystem bekannt ist. Während man bei der PKV im Grunde die Beiträge für eigene Leistungen bezahlt, werden die Beiträge aller Versicherten bei der GKV in „einen Topf“ bei der jeweiligen Krankenkasse geworfen, und aus diesem Topf werden dann notwendige Behandlungen bezahlt.

Es kann in der Praxis also durchaus vorkommen, dass ein Versicherter über viele Jahre hinweg nur einzahlt und keine Leistung in Anspruch nimmt, während ein anderer Versicherter ständig Leistungen empfängt – genau dieses ist die Umverteilungsfunktion. Die GKV funktioniert also nach einem Solidarprinzip bzw. stellt eine Solidargemeinschaft dar. Dieses Prinzip beinhaltet unter anderem auch, dass die Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine von der Einkommenshöhe des Versicherten abhängig ist. Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle, wenn es um die Beitragsberechnung geht.
 

Der Beitrag an sich wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Als Basis wird das Bruttoeinkommen herangezogen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt derzeit (2010) 45.000 Euro im Jahr. Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, muss für den darüber liegenden Betrag keine Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr zahlen. Auch wenn durch die GKV viele Grundleistungen bezahlt werden, muss der Versicherte in vielen Bereichen Zuzahlungen leisten. Das ist zum Beispiel bei Arzneimitteln häufig der Fall, bei Zahnersatzbehandlungen oder auch in Form der Praxisgebühr.

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